Heizen im Winter
Auch in diesem Winter gelten nochmals die Verordnungen des Bistums, die wir bereits vom vergangenen Winter kennen. Sie sind Richtlinien für unsere Pfarreiengemeinschaft und seien hier nochmals kurz zusammengefasst:
Es gilt vor dem Hintergrund der Energiekrise und der Klimakrise:
a) Büroräume und Pfarrheime sollen bis maximal 19° beheizt werden.
b) Kirchen und Kapellen
- Hier ist zu unterscheiden zwischen einer Grundtemperatur, auf die beheizt wird, und der Nutzungstemperatur (z. B. für Gottesdienste).
- Die Grundtemperatur soll 6° betragen, die Nutzungstemperatur 11° (5° über der Grundtemperatur).
- Auf Nutzungstemperatur wird nur die für die Pfarreiengemeinschaft Schweich zentralgelegene Kirche St. Martin in Schweich beheizt.
- In allen anderen Kirchen und Kapellen verbleibt die Temperatur auch zu Gottesdiensten auf der Grundtemperatur.
- Für einzelne besondere Anlässen (z. B. für Weihnachtsgottesdienste) besteht die Möglichkeit, von dieser strengen Regelung für die Kirchenräume Ausnahmen zu gestalten.
- Aus Gründen des Denkmalschutzes kann bei der Beheizung außerdem eine Ausnahme gestaltet werden, wenn die Luftfeuchtigkeit in einem Kirchenraum 70 Prozent überschreitet.
- Gottesdienste können auch wieder im Pfarrheim gefeiert werden („Winterkirche“).